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TSE Kassen können erst ab 2023 dem Finanzamt gemeldet werden.

Eigentlich müssen Unternehmen seit 2020 ihre TSE kassen ihrem Finanzamt auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck melden. Bisher gibt es jedoch keinen Vordruck. Im September 2023 soll es wohl soweit sein. Das ist aus dem Bundesfinanzministerium zu hören.

Seit Januar 2020 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer theoretisch ihre neuen elektronischen Registrierkassen ihrem zuständigen Finanzamt melden. Und zwar innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des jeweiligen elektronischen Aufzeichnungssystems (§ 146a Abs. 4 AO).

 

Schon zweimal wurde der Start des elektronischen Meldesystems verschoben!

Bisher gibt es aber keinen amtlichen Vordruck dafür. Aus den beiden Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18.08.2020 und 06.11.2019 ergibt sich, dass Betriebe ihre Kassen weder an- noch abmelden müssen, so lange es keine elektronische Übermittlungsmöglichkeit gibt. Im Bundesfinanzministerium heißt es, dass die Länder entsprechende Programme erstellen. Die Software dafür gebe es aber noch nicht. Nach den derzeitigen Plänen soll sie im September 2023 fertig sein.

 

Vorerst keine Meldepflicht der TSE Registrierkassen.

Sobald es eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit gibt, steht das im Bundessteuerblatt Teil I. Bis dahin müssen die Betriebe ihre Kassen gegenüber ihrem Finanzamt weder ab- noch anmelden. Nach TSE und Bonpflicht: „Das Thema Kasse ist jetzt Top-Thema in den Betriebsprüfungen“, sagen Steuerberater.

Was zu tun?

Steuerberater raten den Betrieben dringend, dieses Dauer-Nerv Thema, den Kauf einer elektronischen Registrierkassen mit TSE (Technischer Sicherheit Einrichtung) ernst mal zu nehmen, da die Betriebsprüfer schon bei Kleinen Formfehlern den Unternehmer zu schätzen.

Zur Meldepflicht der TSE Registrierkassen.

Ein offizielles Anmeldeformular gibt es nicht, aber wie könnte so eine-Vorlage für die Kassenanmeldung beim Finanzamt aussehen?

Wie Geht Meldepflicht von Kassensystemen beim Finanzamt jetz?

Informations Quellen: Bundesfinanzministerium /Pressebox/Ecovis/

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.

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